Reha-Antrag stellen

Wie man eine Reha beantragt

Wir als Reha-Anbieter sowie Ihr zuständiger Leistungsträger haben gemeinsam ein Ziel: Ihre Funktionseinschränkungen und Schmerzen zu lindern, wenn möglich, vollständig zu beseitigen. Sie sollen sich wieder voll und ganz Ihrem Alltag, Ihrer Familie, Ihrem Beruf und Ihren Freizeitbeschäftigungen widmen können.

Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung?

Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu Reha & Therapie. Unsere Teams vor Ort beraten Sie gerne.

Reha nach einem Krankenhausaufenthalt

Anschlussheilbehandlung AHB

Um die Anmeldung bei uns bzw. um die Weiterleitung der Unterlagen an den zuständigen Leistungsträger kümmert sich das Krankenhaus. In der Regel ist eine Direktanmeldung im ZAR durch das Krankenhaus mit umgehender Terminvereinbarung möglich. Sie erhalten Ihren Starttermin zur Anschlussheilbehandlung also schon im Krankenhaus.
Bei wenigen Leistungsträgern ist eine Genehmigung vor dem Start der Reha notwendig. In diesem Fall leitet das Krankenhaus den AHB-Antrag an den Leistungsträger weiter. Sobald die Genehmigung vorliegt, erhalten Sie von uns den Aufnahmetermin und alle entsprechenden Informationen für den Start Ihrer ambulanten Reha im ZAR. Auch in diesem Fall funktioniert die Genehmigung und Terminvergabe innerhalb kurzer Zeit.

Die Dauer der Reha beträgt in der Regel drei Wochen, indikationsabhängig und krankheitsbedingt auch länger.

 

Reha aufgrund chronischer oder akuter Beschwerden

Auch wenn kein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist oder war, reichen einzelne Therapiemaßnahmen auf Rezept oftmals nicht aus, um akute oder chronische Beschwerden in den Griff zu bekommen. Auch in diesen Fällen ist eine Reha möglich! Mit der Hilfe Ihres Haus- oder Facharztes können Sie einen Antrag auf Rehabilitation stellen. Ihr niedergelassener Arzt oder Ärztin begründet im medizinischen Befundbogen zum Reha-Antrag, warum eine Rehabilitationsmaßnahme medizinisch notwendig ist. In diesem Fall senden Sie den Reha-Antrag direkt an den für Sie zuständigen Leistungsträger. Bei Kassenpatient*innen füllen Arzt oder Ärztin das Muster 61 für Ihre Krankenkasse aus.

In vielen Fällen kann eine Reha-Maßnahme vermeiden, dass bestehende Beschwerden oder Erkrankungen chronisch werden bzw. zu einer Operation führen. Übrigens: Eine Reha-Maßnahme können Sie alle vier Jahre beantragen. In medizinisch begründeten Fällen ist dies sogar früher möglich.

eAntrag Reha

Beantragen Sie Ihre Reha bei der Deutschen Rentenversicherung.

Formulare der DRV

Folgende Formulare sind für Sie als Patient*in wichtig:

> G0100 - Rehaantrag - von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> G0110 - Anlage Rehaantrag - von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> G0120 - Anlage Rehaantrag - von der Krankenkasse auszufüllen
> S0051 - ärztlicher Befundbericht - vom behandelnden Arzt*Ärtzin auszufüllen

Formulare

Hier finden Sie alle Antragsformulare der DRV zum Download.

Was tun, wenn der Reha-Antrag abgelehnt wird?

Bei einem abgelehnten Reha-Antrag können Sie Widerspruch einlegen. Dieser muss schriftlich innerhalb einer Frist von vier Wochen erfolgen. Ihr Widerspruch sollte begründet sein, z. B. mit entsprechenden Attesten eines Arztes / einer Ärztin. Gerne beraten wir Sie dazu in Ihrem ZAR vor Ort.

Wunsch- und Wahlrecht

Patientenrechte: Sie haben die Wahl bei Ihrer Rehabilitationsklinik

Nach dem in § 8 SGB IX Sozialgesetzbuch festgelegten Grundsatzes des Wunsch- und Wahlrechtes haben Rehabilitationsträger, wie die Renten- oder Krankenversicherung, den berechtigten Wünschen des bzw. der Patient*in hinsichtlich einer Klinik zu entsprechen, sofern die von ihm / ihr bevorzugte Einrichtung die Zulassung der Leistungsträger hat.

Zögern Sie nicht, Ihr Wunsch- und Wahlrecht aktiv auszuüben und geben Sie in Ihrem Rehabilitationsantrag einen entsprechenden Wunsch an. Wenn Sie bereits einen Reha-Antrag ohne diese Angaben gestellt haben, können Sie Ihren Wunsch als Ergänzung zum Antrag nachreichen.Nutzen Sie dazu die Antragsvorlagen des ZAR.

 

Welche Voraussetzungen muss meine Wunschklinik erfüllen?

  • Die Reha-Klinik muss nachweislich für Ihre Erkrankung / Beschwerden geeignet sein.
  • Die Reha-Klinik muss einen Versorgungs- oder Belegungsvertrag mit dem für Sie zuständigen Leistungsträger abgeschlossen haben. Das ZAR arbeitet mit allen Leistungsträgern zusammen.
  • Die Reha-Klinik muss nach den gesetzlich geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein.

Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihren Arzt / Ihre Ärztin, den Sozialdienst im Krankenhaus oder bei uns. Wir unterstützen Sie! Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das ZAR Ihrer Wahl.

Wunsch & Wahlrecht: Anträge

In das Formular G0100, mit dem Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Ihren Rehabilitatsionsantrag stellen, können Sie im Rahmen Ihres Wunsch- und Wahlrechts eintragen, in welcher Rehabilitationseinrichtung Sie die beantragte Leistung gerne durchführen möchten.

  • Wenn Sie bereits einen Reha-Antrag ohne diese Angaben gestellt haben, können Sie Ihren Wunsch als Ergänzung zum Antrag nachreichen. Nutzen Sie dafür einfach das Formular, das wir unter "Antrag Ergänzung" verlinkt haben.
  • Ihre Reha wurde bereits bewilligt und Ihnen wurde mit dem Bescheid eine Rehaklinik zugewiesen, Sie möchten die Maßnahme aber in einer anderen Reha-Einrichtung durchführen? Mit dem Formular, das wir unter "Antrag Änderung" verlinkt haben, können Sie eine Änderung der Reha-Klinik beantragen.

Antrag Ergänzung

Schicken Sie dieses Formular an Ihren Leistungsträger, wenn Sie bereits einen Reha-Antrag gestellt haben und Ihren Wunsch nachreichen möchten.

Antrag Änderung

Reichen Sie dieses Formular ein, wenn Ihr Antrag bereits für eine andere Reha-Einrichtung bewilligt wurde, Sie aber eine Änderung der Reha-Klinik beantragen möchten.

Zentren für ambulante Reha - deutschlandweit - Rehaklinik

Für Sie vor Ort

Wir beraten Sie bei der Antragstellung. Gerne unterstützen wir Sie auch im persönlichen Kontakt, telefonisch oder online.